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Nutzungsbedingungen

Haftungsausschluss

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines: Die VIA DOMINORUM Grundstückverwertungs- Gesellschaft m.b.H. als Verfügungsberechtigte über die Räumlichkeiten des Palais Niederösterreich in 1010 Wien, Herrengasse 13 und des Conference Center Laxenburg, 2361 Laxenburg, Schlossplatz 1 stellt diese Räumlichkeiten aufgrund von gesonderten Einzelverträgen für Veranstaltungen sowie die Erbringung von Serviceleistungen durch Dritte im Rahmen dieser Veranstaltungen zur Verfügung. Der Nutzer bzw. Veranstalter wird im Folgenden als „Vertragspartner bzw. Veranstalter“ bezeichnet; der für die Überlassung verantwortliche Teilbetrieb der VIA DOMINORUM Grundstückverwertungs- Gesellschaft m.b.H wird im Folgenden als „Palais Niederösterreich“/„Conference Center Laxenburg“ bezeichnet. Diese Geschäftsbedingungen liegen jedem gesondert abzuschließenden Vertragsverhältnis für Veranstaltungen in den Räumlichkeiten des Palais Niederösterreich/Conference Center Laxenburg der VIA DOMINORUM Grundstückverwertungs Gesellschaft m.b.H., 3100 St. Pölten, Landhausplatz 1, als unabdingbarer Bestandteil zugrunde; entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden als unwirksam ausgeschlossen. Allenfalls abweichende Vereinbarungen sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich durch zeichnungsberechtigte Organe im genau definierten Umfang  erfolgen, im Zweifel sind derartige Abweichungen restriktiv auszulegen. Der Vertragspartner unterwirft sich mit Vertragsabschluß, jedenfalls aber mit Nutzung von Räumlichkeiten des Palais Niederösterreich/Conference Center Laxenburg diesen Bedingungen. Der Vertragspartner sichert der VIA DOMINORUM Grundstückverwertungs Gesellschaft m.b.H. zu, alle einschlägigen gewerberechtlichen oder sonstigen rechtlichen Vorschriften zu befolgen und haftet für deren Einhaltung, soweit dies in seiner Sphäre liegt. Hegt der Vertragspartner Zweifel an der Zulässigkeit einzelner Nutzungen, am Umfang von Nutzungseinschränkungen bzw. gewerberechtlichen Auflagen, an einzuhaltenden Sicherheitsvorschriften bzw. nimmt er Mängel wahr, so ist er verpflichtet, diesbezüglich beim Palais Niederösterreich/Conference Center Laxenburg rückzufragen bzw. solche Umstände aufzuzeigen. Festgehalten wird, dass die Überlassung von Räumlichkeiten zum Zwecke der Abhaltung von Veranstaltungen keinesfalls dem Mietrechtsgesetz unterliegt. Eine Anmietung/die Vermietung von Räumlichkeiten erfolgt jedenfalls immer befristet auf die Dauer der vertraglich vereinbarten Veranstaltung und endet mit der vorgesehenen Dauer der im Einzelvertrag vorgesehenen Veranstaltung, das vertragliche Benützungsrecht gleich welcher Art erlischt sohin, ohne dass es einer Aufkündigung bedarf.

Konkretisierung des Vertrages: Ort und Zeitraum der Veranstaltung, auf die sich der Vertrag bezieht, sowie Ausmaß und Art von sonstigen Leistungen sowie organisatorisch zu gewährleistender Leistungen Dritter ergeben sich aus dem gesondert abzuschließenden Vertrag. Der Vertragspartner hat spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung die Anzahl der teilnehmenden Personen schriftlich (auch per Telefax oder E-Mail) bekannt zu geben. Diese Anzahl gilt als garantierte Mindestanzahl, für die das Palais Niederösterreich alle Vorbereitungen trifft. Wird dem Palais Niederösterreich/Conference Center Laxenburg vom Veranstalter bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung keine Garantiezahl bekannt gegeben, gilt die im Vertrag angeführte Zahl als Garantiezahl.

Übertragung der Rechte (Haftung des Veranstalters): Der Veranstalter ist nicht berechtigt, die ihm aus dem Vertrag mit dem Palais Niederösterreich/Conference Center Laxenburg zukommenden Rechte ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen; davon ausgenommen ist die entgeltliche oder unentgeltliche Ermöglichung der Teilnahme an der Veranstaltung für einzelne Personen.

Haftung des Veranstalters: Der Veranstalter haftet unabhängig von einem Verschulden für alle Nachteile, die das Palais Niederösterreich/Conference Center Laxenburg durch ihn, seine Mitarbeiter, Gäste oder sonstige Personen, die auf seine Veranlassung oder mit seiner Zustimmung in den Räumen des Palais Niederösterreich/Conference Center Laxenburg anwesend sind, erleidet. Diese Haftung bezieht sich insbesondere auf Beschädigung des Gebäudes oder von Fahrnissen des Palais Niederösterreich/Conference Center Laxenburg. Das Palais Niederösterreich/Conference Center Laxenburg kann im Vertrag dem Veranstalter den Abschluss geeigneter Versicherungen durch den Veranstalter auferlegen, die eine ausreichende Deckung für mögliche Personen- bzw. Vermögensschäden, insbesondere auch an der Gebäudesubstanz vorsehen, die Abtretung der Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag vor oder nach einem Schadensfall fordern und die Durchführung der Veranstaltung von der Vorlage des Nachweises des Abschlusses des geforderten Versicherungsvertrages und der Prämienzahlung abhängig machen.

Für den Veranstalter handelnde Personen: Die Personen, die für den Veranstalter den Vertrag oder die Bestellung unterzeichnen, haften zur ungeteilten Hand mit dem Veranstalter für die Erfüllung der Verpflichtung des Veranstalters aus dem Vertrag. Der Veranstalter hat im Vertrag die Personen anzugeben, die für ihn rechtsgeschäftlich handeln können. Werden keine derartige Personen angegeben, so kann das Palais Niederösterreich/Conference Center Laxenburg die Personen, die den Vertrag unterzeichnen, als hierzu berechtigt ansehen, da sie als zum Zwecke des Vertragsabschlusses vom Veranstalter entsandt gelten.

Haftung des Palais Niederösterreich/Conference Center Laxenburg / Unfälle: Das Palais Niederösterreich/Conference Center Laxenburg übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle, die Benützer oder Besucher der Vertragsobjekte betreffen. Das Palais Niederösterreich/Conference Center Laxenburg haftet nur im Falle eigener grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes für Schäden, die dem Veranstalter dadurch entstehen.

Berechtigungen und Bewilligungen: Sofern für die Veranstaltung des Vertragspartners behördliche Bewilligungen erforderlich sind, hat der Veranstalter diese behördlichen Bewilligungen auf eigene Kosten zeitgerecht einzuholen bzw. die Veranstaltung anzumelden und eine Kopie dem Palais Niederösterreich/Conference Center Laxenburg spätestens 3 Tage vor der Veranstaltung auszuhändigen. Allfällige Auflagen sind vom Veranstalter auf eigene Kosten und derart zu erfüllen, dass daraus kein Aufwand und keine Nachteile für das Palais Niederösterreich/Conference Center Laxenburg entstehen. Eine allenfalls behördlich vorgeschriebene Teilnahme öffentlicher Aufsichten hat der Veranstalter rechtzeitig und auf seine Kosten zu gewährleisten. Ist die Einhaltung vorgeschriebener Auflagen durch den Veranstalter – aus welchen Gründen immer – nicht (mehr) gewährleistet, kann das Palais Niederösterreich/Conference Center Laxenburg die Abhaltung der Veranstaltung untersagen bzw. diese abbrechen; diesenfalls kommen für die Abrechnung die Stornoregelungen sinngemäß zur Anwendung. Das Palais Niederösterreich/Conference Center Laxenburg weist den Veranstalter ausdrücklich auf die Beachtung und Einhaltung des Wiener Veranstaltungsgesetzes, des Wiener Veranstaltungsstättengesetzes sowie sonstiger veranstaltungsspezifischer Gesetze und Verordnungen hin.

Abgaben und Gebühren bei Veranstaltungen: Für die Anmeldung und das Abführen aller Abgaben und Gebühren sowie veranstaltungsbezogener Steuern (zB Vergnügungssteuer) ist der Veranstalter verantwortlich. Sollte das Palais Niederösterreich/Conference Center Laxenburg direkt für solche Zahlungen in Anspruch genommen werden, hat sie der Vertragspartner schad- und klaglos zu halten. Für Musikdarbietungen unter Verwendung von Ton- und Bildträgern aller Art, sind die Wiedergaberechte von der AKM zu erwerben. Der Vertragspartner ist nach dem Gesetz verpflichtet, die entsprechende Genehmigung rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn bei der AKM zu beantragen. Im Unterlassungsfall muss der Vertragspartner mit Schadenersatzansprüchen nach dem Urheberrechtsgesetz rechnen.

Behandlung des Vertragsobjektes: Sämtliche zur Verfügung gestellten Räume, Flächen, Einrichtungsgegenstände etc. sind widmungsgemäß, sorgsam und pfleglich zu behandeln. Nach Ablauf der vereinbarten Zeit sind sie unter Berücksichtigung der üblichen Abnützung im gleichen Zustand zurückzustellen, in dem sie sich vor der Benützung befunden haben.

Aufsichtspersonen und Techniker: Während der vereinbarten Zeit für die Auf- und Abbauarbeiten wird vom Palais Niederösterreich/Conference Center Laxenburg eine Aufsichtsperson für die Überwachung des gesamten Ablaufs sowie die Einhaltung aller erforderlichen Maßnahmen und Vorschriften zur Verfügung gestellt. Für diese Aufsichtsperson wird ein Entgelt nach dem tatsächlichen Aufwand zusätzlich in Rechnung gestellt, sofern es im Vertrag nicht anders vereinbart ist. Sollten vom Veranstalter Leistungen seitens des Technikers des Palais Niederösterreich/Conference Center Laxenburg benötigt werden, werden solche nach dem tatsächlichen Aufwand zusätzlich in Rechnung gestellt. Die diesbezüglichen Stundensätze sind im Vertrag zu fixieren widrigenfalls ortsübliche Stundensätze unter Berücksichtigung von Zeitpunkt und Schwierigkeitsgrad als vereinbart gelten.

Abbau und Abtransport, Müllentsorgung: Der Veranstalter ist verpflichtet, umgehend nach der Veranstaltung für den Abbau und Abtransport aller von ihm in die Räume des Palais Niederösterreich/Conference Center Laxenburg eingebrachten Gegenstände zu sorgen, einschließlich allfälligen Abfalls und Verpackungsmaterials. Sofern der Abbau und der Abtransport nicht ohne Verzug durchgeführt und abgeschlossen werden, kann das Palais Niederösterreich/Conference Center Laxenburg den Abtransport und die Entsorgung auf Kosten des Veranstalters durchführen.

Caterer: Für die kulinarische Betreuung der Gäste des Veranstalters nominiert das Palais Niederösterreich/Conference Center Laxenburg ausgewählte Catering-Partner, welche einem gehobenen Standard entsprechen. Die Beauftragung und Verrechnung hat direkt zwischen dem Veranstalter und dem Catering-Unternehmen zu erfolgen. Soweit eine derartige Serviceleistung auch vom Palais Niederösterreich/Conference Center Laxenburg beauftragt und in Rechnung gestellt wird, erfolgt dies im Namen und für Rechnung des Catering-Partners. Der Veranstalter hat weiters die Möglichkeit, seinen eigenen Caterer mitzubringen und nur die Räumlichkeiten des Palais Niederösterreich/Conference Center Laxenburg anzumieten. Der Veranstalter verpflichtet sich, für die Reinigungskosten der vom Palais Niederösterreich/Conference Center Laxenburg dem Caterer zur Verfügung gestellten Vorbereitungsküche zu den üblichen Sätzen aufzukommen. Darüber hinausgehende Sonderwünsche des Veranstalters werden gesondert und zusätzlich zum vereinbarten Entgelt in Rechnung gestellt, soweit sie nicht bereits im Vertrag geregelt sind. Das Mitbringen von Speisen und Getränken, außer durch das gebuchte Catering-Unternehmen, ist unzulässig. Ausnahmen sind schriftlich im Vertrag zu vereinbaren.

Dekorationen und Aufbauten: Wenn der Veranstalter beabsichtigt, Dekorationsmaterial oder technische Aufbauten in den Räumlichkeiten anzubringen, so ist dies zuvor schriftlich zu vereinbaren. Durch derartige Dekorationen bzw. Aufbauten dürfen die Räume und die Baulichkeiten des Palais Niederösterreich/Conference Center Laxenburgs nicht beschädigt werden. Die Anbringung/der Aufbau muss durch Fachpersonal durchgeführt werden, alle rechtlichen Vorschriften, insbesondere feuerpolizeiliche und veranstaltungsrechtliche Bestimmungen, müssen beachtet werden. Bei (technischen) Aufbauten sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen, daß die zur Verfügung gestellten Bereiche nicht beschädigt werden, insbesondere die Wände und Böden. Allenfalls vom Palais Niederösterreich/Conference Center Laxenburg bereitgestellte Dekorationen und Aufbauten verbleiben im Eigentum des Palais Niederösterreich/Conference Center Laxenburg, der Veranstalter ersetzt allfällige Schäden an diesen Materialien. Die Kosten der Dekoration sowie der Aufbauten trägt der Veranstalter. Der Veranstalter ersetzt dem Palais Niederösterreich/Conference Center Laxenburg alle Aufwendungen in diesem Zusammenhang.

Brandschutztechnische Bestimmungen: Feuerlösch-, Brandmelde- und sonstige Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht verbaut, überspannt oder verstellt werden. Alle Gänge in den Räumen sowie die Ausgänge und Notausgänge sind in voller Breite freizuhalten und dürfen nicht durch Aufbaumaterial, Transportmittel, Bauteile oder andere Gegenstände verstellt werden.

Eingebrachte Gegenstände: Für Gegenstände aller Art, die in das Palais Niederösterreich/Conference Center Laxenburg eingebracht sowie vor Beginn der Veranstaltung an das Palais Niederösterreich/Conference Center Laxenburg gesandt oder nach Ende der Veranstaltung abgeholt werden, wird vom Palais Niederösterreich/Conference Center Laxenburg keine wie auch immer geartete Haftung übernommen. Dazu zählen neben Beschädigung auch Diebstahl, Raub und Einbruch. Alle Gefahren gehen zu Lasten des Vertragspartners und dieser hat u.a. das Palais Niederösterreich/Conference Center Laxenburg von allfälligen Ansprüchen Dritter vollkommen schad- und klaglos zu halten. Eine Bewachung wird vom Palais Niederösterreich/Conference Center Laxenburg nicht gestellt.

Besichtigungen: Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass das Palais Niederösterreich/Conference Center Laxenburg berechtigt ist, auch während der Vertragsdauer Besichtigungen in den vom Veranstalter benützten Räumlichkeiten und Flächen durchzuführen, soweit hierdurch nicht der Vertragszweck oder berechtigte Interessen des Veranstalters erheblich beeinträchtigt werden. Der Veranstalter ist nicht berechtigt, eigenständig, ohne vorherige Vereinbarung, Besichtigungen durchzuführen.

Werbemaßnahmen: Alle Werbemaßnahmen, die Hinweise auf Veranstaltungen in den Räumlichkeiten des Palais Niederösterreich/Conference Center Laxenburgs enthalten, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Palais Niederösterreich/Conference Center Laxenburg.

Kongressstatistik: Ihre Veranstaltungsdaten werden zur Erfassung in der Österreichischen Kongress- & Tagungsstatistik an das Vienna Convention Bureau weitergeleitet. Sie erhalten danach ein Freigabe-Mail. Ihre Daten werden ohne Freigabe Ihrerseits nicht veröffentlicht. Ihre Veranstaltungsdaten dienen rein für die Erfassung der Österreichischen Tagungs- & Kongresswirtschaft.

Kündigung und Abbruch: Das Palais Niederösterreich/Conference Center Laxenburg ist berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist – auch noch während der Veranstaltung – abzubrechen, sofern die geforderten Akontozahlungen nicht fristgerecht geleistet werden, die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb des Palais Niederösterreich/Conference Center Laxenburg oder den Ruf und die Sicherheit des Palais Niederösterreich/Conference Center Laxenburg oder von Teilnehmern und Personal gefährdet oder die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt nicht durchgeführt bzw. wie vorgesehen beendet werden kann. In all diesen Fällen stehen dem Veranstalter aus der Auflösung des Vertragsverhältnisses keine wie immer gearteten Ansprüche gegen das Palais Niederösterreich/Conference Center Laxenburg zu.

Stornobedingungen für Firmen: Bei einer Stornierung der Buchung werden folgende Stornokosten verrechnet:

– Ab dem Tag der Vertragsunterzeichnung bis 90 Tage vor der Veranstaltung hat der Veranstalter 25 % der Raummiete bzw. des Packagepreises zu bezahlen.
– Ab 89 Tage bis 60 Tage vor der Veranstaltung hat der Veranstalter 50 % der Raummiete bzw. des Packagepreises zu bezahlen.
– Ab 59 Tage bis 30 Tage vor der Veranstaltung hat der Veranstalter 100 % der Raummiete bzw. des Packagepreises zu bezahlen.
– Ab 29 Tage bis 3 Tage vor der Veranstaltung hat der Veranstalter 100 % der Raummiete bzw. des Packagepreises und 50 % des gebuchten Catering-Umsatzes zu bezahlen.
– innerhalb von 72 Stunden vor Veranstaltung hat der Veranstalter 100 % der Raummiete bzw. des Packagepreises und 100 % des gebuchten Cateringumsatzes zu bezahlen. Stornokosten für das Catering sind jedoch nur dann an das Palais Niederösterreich zu entrichten, wenn die Buchung des Caterings durch das Palais Niederösterreich erfolgte, z. B. Konferenzpauschale. Andernfalls gelten die Bedingungen des mit dem Caterer gesondert abgeschlossenen Vertrages. Zusätzlich sind dem Palais Niederösterreich alle bereits entstandenen Kosten und Auslagen zu ersetzen. Abweichungen von diesen Stornobedingungen sind nur schriftlich im Vertrag möglich.

Stornobedinungen für Privatkunden: Bei einer Stornierung der Buchung werden folgende Stornokosten verrechnet:- Ab dem Tag der Vertragsunterzeichnung bis 180 Tage vor der Veranstaltung hat der Veranstalter 25% der Raummiete bzw. des Packagepreises zu bezahlen.

– Ab 179 Tage bis 90 Tage vor der Veranstaltung hat der Veranstalter 50% der Raummiete bzw. des Packagespreises zu bezahlen.
– Ab 89 Tage bis 30 Tage vor der Veranstaltung hat der Veranstalter 100% der Raummiete bzw. des Packagespreises zu bezahlen.
– Ab 29 Tage bis 3 Tage vor der Veranstaltung hat der Veranstalter 100% der Raummiete bzw. des Packagespreises und 50% des gebuchten Catering-Umsatzes zu bezahlen.
– innerhalb von 72 Stunden vor Veranstaltung hat der Veranstalter 100% der Raummiete und 100% des gebuchten Cateringumsatzes zu bezahlen.

Zahlung: Die Abgeltung für die Zurverfügungstellung der Räumlichkeiten sowie aller sonstigen Serviceleistungen des Palais Niederösterreich/Conference Center Laxenburg erfolgt unter Berücksichtigung der vereinbarten Vorauszahlungen. Die erbrachten Leistungen Dritter sind direkt mit diesen zu vereinbaren und an diese zu bezahlen. Das Palais Niederösterreich/Conference Center Laxenburg ist berechtigt, nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung eine Gesamtabrechnung aller im Zuge der Veranstaltung angefallenen Leistungen vorzunehmen, wobei Fremdleistungen (wie z.B. Catering) im Namen und für Rechnung des Dritten zur Abrechnung gelangen. Der offene Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen ab Einlangen der Rechnung, spätestens jedoch binnen 18 Tagen ab Rechnungsdatum (sofern dieser nicht ohnehin bereits laut Vertrag vor Veranstaltungsbeginn teilweise oder zur Gänze fällig ist) ohne Abzug zur Zahlung fällig. Für den Fall des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in der Höhe der gesetzlich für Unternehmergeschäfte vorgesehenen Zinsen gem. § 1333 Abs. 2 ABGB vereinbart.

Adresse des Veranstalters: Erklärungen und Mitteilungen, die das Palais Niederösterreich/Conference Center Laxenburg an die vom Veranstalter zuletzt mitgeteilte Anschrift sendet, gelten diesem auch dann als zugegangen, wenn der Veranstalter es verabsäumt hat, dem Palais Niederösterreich/Conference Center Laxenburg einen Wechsel der Anschrift mitzuteilen.

Datenschutz Grundverordnung

Personenbezogene Daten werden von der Event Residenzen/VIA DOMINORUM Grundstückverwertungs Gesellschaft m.b.H. nur nach den Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) 2000 idF der DSG-Novelle 2010) erhoben, verarbeitet und verwendet und im Einklang mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG) behandelt.

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist:
Event Residenzen Niederösterreich
Herrengasse 13, 1010 Wien

Datenschutzbeauftragte: Birgit Hackenauer
Tel.: +43 1 907 62 99
E-Mail: office@event-residenzen.at

Hier finden Sie die Datenschutzerklärung sowie Information nach Art 13 und 14 DSGVO.

Datenschutzerklärung für die Nutzung von Google Analytics und Facebook Pixel

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Teilnahmebedingungen Gewinnspiel Social Media

Gewinnspiele der Event Residenzen Niederösterreich stehen in keiner Verbindung zu Facebook und werden nicht von Facebook unterstützt.  Das Gewinnspiel beginnt mit der Veröffentlichung des Gewinnspiel-Postings auf der Facebook-Seite www.facebook.com/palaisniederoesterreich und/oder www.facebook.com/conferencecenterlaxenburg sowie www.facebook.com/villaschoenthaler. Die Teilnahme ist bis zum im Posting angegebenen Zeitpunkt möglich. Sollten Gewinnspiele auf alle Social Media Plattformen verlost werden, wird der gesamte Gewinn auf alle teilnehmenden Seiten aufgeteilt. Teilnahmeberechtigt sind alle volljährigen Personen mit Wohnsitz in Österreich. Teilnahmeberechtigte können an dem Gewinnspiel teilnehmen, indem sie die Palais Niederösterreich und Conference Center Laxenburg sowie die Villa Schönthaler Facebook-Seite als „Gefällt mir“ markieren und den Beitrag kommentieren. Die GewinnerInnen werden per Zufall gezogen und per Facebook Privatnachricht verständigt. Geht von einem Gewinner innerhalb von 12 Stunden keine Nachricht über den Messenger bei uns ein, erlischt der Gewinnanspruch, bei Gewinnspielen für eine Veranstaltung variiert die angegebene Stundenfrist. Wir sind in diesem Fall berechtigt, eine Ersatzauslosung durchzuführen. Im Zuge des Datenschutzes weisen wir darauf hin, sofern nicht anders angegeben dass die erhobenen Daten nur für die Abwicklung des Gewinnspiels verwendet werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gewinn kann nicht in bar abgelöst werden. Mit dem Hinterlassen eines Kommentars unter dem Gewinnspielposting erklären sich die TeilnehmerInnen mit den Gewinnspielbedingungen einverstanden.